SEITE: 369 -- - Data: Schornsteinfegermeister & Gebäudeenergieberater & Gebäudeenergieberater HWK & Sachkundiger Asbest ASI nach TRGS 519 & Schimmelpilzberater & Fachkraft für Rauchwarnmelder gemäß DIN 14676 & KfW-Energie-Effizienz-Experte

Auszubildender

Von Michael Benka am 29.03.2024 00:16 Uhr

Zum 01.08.2016 beginnt Herr Noah Schröck die Ausbildung zum Schornsteinfeger in meinem Betrieb

Klimaschutzkonzept der Gemeinde Sonsbeck

Von Michael Benka am 29.03.2024 00:16 Uhr

Das Ziel ist möglichst viel Kohlendioxid einsparen. 

Machen Sie mit !!   Die Gemeinde Sonsbeck möchte alle Bürger erreichen um den CO2 - Ausstoß zu verringern.  Und das schöne daran ist, das wir Ihnen dabei helfen können CO2 und langfristig auch noch Geld einzusparen.

Sie haben den Vorteil das sich zwei Energieberater in Ihrer Nähe befinden welche der Gemeinde Sonsbeck ihre Unterstützung bei der Umsetzung zugesagt haben. Wir haben einen Energiescheck entwickelt welchen Sie selber schnell und einfach ausfüllen können. 

Sie werden durch mich bei dem nächsten Schornsteinfeger - Besuch diesen "Energiescheck" - Bogen zum ausfüllen erhalten.

Für weitere Auskünfte und Beratungen stehen wir beide Ihnen gerne zur Verfügung.

 

mageso Energieberatung

Herr Marc Gerlitzki, Langebend 14, 47665 Sonsbeck

Telefon: 02838 - 56 20 100

Email: info@mageso.de                            www.mageso.de

 

Bevollmöchtigter Bezirksschornsteinfeger, Energieberater HWK

Herr Michael Benka, Uedemer Str. 4, 46509 Xanten

Telefon: 02804-181608        Immer Freitags von 8 - 18 Uhr im Büro erreichbar.

Emai: m.benka@freenet.de                        www.schornsteinfeger-benka.de

 

 

 

Neue Heizung ? - Fördermöglichkeiten

Von Michael Benka am 29.03.2024 00:16 Uhr

Sie denken über eine neue Heizung nach ? Prüfen Sie doch mal ob es noch Fördermöglichkeiten gibt:

Gasbrennwert - Heizung: Ihr Gasversorger sind die NGW? Dann schauen Sie hier www.ngw.de vorbei.

Ölbrennwert - Heizung : Aktion Deutschland macht plus www.oelheizung.info

Öl- oder Gasbrennwertheizung: 7,5% Zuschuss von www.kfw.de Programm 430

Messung der Holzfeuchte und Beratungspflichten

Von Michael Benka am 29.03.2024 00:16 Uhr

Hier geht es in erster Linie um den Ausstoß an Feinstäuben und Kohlenstoffmonoxid zu reduzieren. Der Gestzgeber hat in der 1.BimSchV. festgelegt das sich alle Kunden welche mit festen Brennstoffen heizen über folgende Themen beraten zu lassen haben.:

1.Sachgerechte Bedienung der Feuerungsanlage

2.Ordnungsgemäße Lagerung des Brennstoffes

3.Besonderheiten beim Umgang mit festen Brennstoffen

4. Messung der Holzfeuchte

Diese Arbeiten werden bei der Feuerstättenschau durchgeführt. Darüber erhalten Sie dann eine Bescheinigung. 





Messungen an Festbrennstoff - Heizungen

Von Michael Benka am 29.03.2024 00:16 Uhr

Ab 2013 ändern sich verschiedene Meßintervalle bei den Heizungsanlagen für feste Brennstoffe. Nach der ersten  Bundesimmissionsschutzverordnung welche am 22.03.2010 geändert wurde, werden nach einer Übergangsfrist auch bisher nicht meßpflichtige Anlagen Überprüfungspflichtig. Ob Ihre Anlage darunterfällt werden sie aus dem nächten Feuerstättenbescheid entnehmen können.

 

Zertifzierung durch den TÜV Rheinland

Von Michael Benka am 29.03.2024 00:16 Uhr

Um einen möglichst hohen Qualitätsstandard zu erreichen haben wir uns entschlossen die streng überwachten Kriterien und Vorgaben einzuhalten. Das Ergebnis läßt sich sehen.

 

Feuerstättenbescheid

Von Michael Benka am 29.03.2024 00:16 Uhr

Der Feuerstättenbescheid ist ab 2013 nach der Feuerstättenschau durch den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger dem Eigentümer auszuhändigen. Hier stehen die Pflichtaufgaben und deren Ausführung einschließlich der Termine drin. Die Feuerstättenschauen sind etwa alle drei Jahre durchzuführen.